Wir freuen uns Sie als Interessent begrüßen zu dürfen. Gemäß $ 11 VersVermV, $ 12 FinVermV möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Informationsblatt folgende Angaben übermitteln:

Ihr Vermittler für Versicherungen, Finanzierungen und Investments ist

FinanzManagement Schwaderer & Schindela GmbH
Carl-Zeiss-Platz 1
07743 Jena
Christina Schwaderer
Carl-Zeiss-Platz 1
07743 Jena
Telefon: 03641/224133
Telefaxnummer: 03641/ 221966
Email: service@fm‑jena.de 
Telefon: 03641/224133
Telefax: 03641/ 221966
Email: c.schwaderer@fm‑jena.de
Vermögensschadenhaftpflicht: R+V  405 84 344432783
Zuständiges Amtsgericht: Jena
HR-Nummer:  HRB 511830
Steuer-Nummer: 162/108/ 05854
 
  • Erlaubnis nach 8 34c Abs. 1 Nr.2 GewO (Darlehensvermittlung, Finanzierung) Erlaubnisbehörde: Stadtverwaltung Jena
  • Erlaubnis nach 834d Abs. 1 5.2 Nr. 2 GewO (Versicherungsmakler)
    Registernummer D-V8TB-2178Z-48 Erlaubnisbehörde: IHK Gera
  • Erlaubnis nach 8 34f Abs. 15. 1 Nr. 1 GewO (Offene Investmentfonds)
    Registernummer D-F-154-4DDF-50 Erlaubnisbehörde: Stadtverwaltung Jena
  • Erlaubnis nach 834i Abs.1 GewO (Immobiliendarlehensvermittlung)
    Registernummer D-W-154-1156-62 Erlaubnisbehörde: Stadtverwaltung Jena

Produktanbieter
Fonds: Bis zu 300 Fondsgesellschaften (Abwicklung über Maklerpool BCA, www.bca.de, Top Ten, www.topten.de)

Zentrales Versicherungsvermittlerregister

DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, D-10178 Berlin

Telefon: 030/ 203080, Fax: 030/203081000 Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Anschriften von Schlichtungsstellen

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
    versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin,
    www.pkv-ombudsmann.de
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn
    www.bafin.de
  • Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin
    ombudsstelle-investmentfonds.de
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin
    ombudsstelle-gfonds.de

Angaben zu:

Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach 8 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG

Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. 8 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach 8 34 f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Makler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere bietet er Vermittlungsgeschäfte sowie die Anlageberatung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer finanziellen Risikotragfähigkeit sowie der von Ihnen angebenden Anlageziele und -dauer an. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler geschlossen werden.

Vergütung nach 8 12a FinVermV

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung.

Beratung und Vermittlung von Versicherungen:

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunterfällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Hierrüber kann der Makler mit Ihnen auch eine gesonderte Maklervereinbarung schließen.

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