Mo – Fr 9:00 – 12:00
Mo, Di & Do 13:00 – 18:00
Carl-Zeiss-Platz 1
07743 Jena
Thüringen
Telefon: +49(0)3641-224133
Email: ed.an1701339251ej-mf1701339251@tkat1701339251nok1701339251
Web: www.fm-jena.de
Wir freuen uns Sie als Interessent begrüßen zu dürfen. Gemäß $ 11 VersVermV, $ 12 FinVermV möchten wir Ihnen mit dem vorliegenden Informationsblatt folgende Angaben übermitteln:
Ihr Vermittler für Versicherungen, Finanzierungen und Investments ist
FinanzManagement Schwaderer & Schindela GmbH Carl-Zeiss-Platz 1 07743 Jena |
Christina Schwaderer Carl-Zeiss-Platz 1 07743 Jena |
Telefon: 03641/224133 Telefaxnummer: 03641/ 221966 Email: service@fm‑jena.de |
Telefon: 03641/224133 Telefax: 03641/ 221966 Email: c.schwaderer@fm‑jena.de |
Vermögensschadenhaftpflicht: R+V 405 84 344432783 Zuständiges Amtsgericht: Jena HR-Nummer: HRB 511830 Steuer-Nummer: 162/108/ 05854 |
Produktanbieter
Fonds: Bis zu 300 Fondsgesellschaften (Abwicklung über Maklerpool BCA, www.bca.de, Top Ten, www.topten.de)
Zentrales Versicherungsvermittlerregister
DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Telefon: 030/ 203080, Fax: 030/203081000 Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Anschriften von Schlichtungsstellen
Angaben zu:
Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach 8 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG
Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. 8 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach 8 34 f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Makler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere bietet er Vermittlungsgeschäfte sowie die Anlageberatung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer finanziellen Risikotragfähigkeit sowie der von Ihnen angebenden Anlageziele und -dauer an. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler geschlossen werden.
Vergütung nach 8 12a FinVermV
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung erfolgt entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung.
Beratung und Vermittlung von Versicherungen:
Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunterfällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Hierrüber kann der Makler mit Ihnen auch eine gesonderte Maklervereinbarung schließen.
der Erstinformation als PDF Dokument.