NotHilfePass, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung betrifft jeden

Die Wichtigkeit des NotHilfePass, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht wird oft unterschätzt.
Die meisten Menschen denken, dass ihnen nichts passieren kann, dass sie ausreichend und in jeder Hinsicht abgesichert sind und dass sie genügend Vorsorge (Notfallvorsorge) getroffen haben.
Das böse Erwachen kommt leider meist zu spät!
Von einem Tag auf den anderen werden sie durch Krankheit, Unfall, Herzinfarkt,
Schlaganfall, Bewusstlosigkeit oder durch sonstige Umstände geschäftsunfähig und haben durch schlechte Aufklärung, Fehlinformationen und Unwissenheit für diesen Fall keine Vorsorge getroffen.

Der größte Anteil dieser Menschen denkt, dass sich in den Fällen, in denen sie nicht mehr für sich selbst entscheiden und sorgen können, sich automatisch ihre Angehörigen um all ihre Angelegenheiten (medizinisch, rechtlich und vermögensrechtlich) kümmern können. Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist dies aber nicht so einfach möglich.

Der §1896 Abs.1 Satz 1 BGB sieht gerade in den oben genannten Fällen die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vor. Dieser Betreuer kann eine völlig fremde Person, z.B. ein staatlicher Betreuer sein.

Nur eine eigene, privat getroffene Vorsorge in Form sogenannter Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht etc.), die im Notfall auch gefunden werden und den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen sofort zur Verfügung gestellt werden können, können dies verhindern. Die Verfügbarkeit ist aber leider oft nicht gewährleistet.
Zahlreiche Unternehmen bieten heutzutage Vorsorgedokumente, vor allem in Form von vorgefertigten Formularen oder vorgefertigten Mustertexten an. Es gibt aber nur sehr wenige Unternehmen, die zusätzlich noch dafür Sorge tragen, dass diese Dokumente im Notfall auch verfügbar sind.

Aus diesem Grunde ist FinanzManagement Schwaderer & Schindela GmbH eine
Kooperation mit JURA DIREKT eingegangen, die es sich als eines der wenigen
Unternehmen zur Aufgabe gemacht hat, dafür zu sorgen, dass Ihre Vorsorgedokumente wie z.B. die Patientenverfügungen im Notfall rund um die Uhr durch einen 24-Stunden- Bereitschaftsdienst für berechtigte Personen und Institutionen, wie z.B. Krankenhäuser verfügbar und abrufbar sind, um eine Anordnung einer Betreuung (möglicherweise durch eine fremde Person) durch das Betreuungsgericht (§ 1896 BGB) zu vermeiden.