Warum Private Krankenversicherung
Beamte profitieren von einem individuellen Versicherungsschutz
Beamte können in Ergänzung zur Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz wählen. Von einem guten Standard- bis zum Komfortschutz ist dabei alles möglich. Sie können sich für ein Leistungspaket entscheiden, das über den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.
Als Privatversicherte bleiben Beamte immer flexibel
Das Leben ist ständig im Wandel, damit ändert sich auch oft die Höhe der Beihilfe, z.B. durch die Geburt von Kindern, durch den Wechsel in ein anderes Bundesland oder einer Pensionierung. Deswegen besteht für Beamte in der Privaten Krankenversicherung ein Anspruch darauf, ihren Versicherungsschutz flexibel der neuen Situation anzupassen. Von Sie sollten dann die Anpassung innerhalb von 6 Monaten nach Änderung ihrer Beihilfe beantrage, da die Anpassung dann ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
Geringere Beiträge im Alter für Beamte
Die Beihilfe erhöht sich mit der Pensionierung. Entsprechend kann der
Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung angepasst werden sodass der Beitrag sinkt. Damit reduzieren sich die Aufwendungen der Beamten im Alter.
Nur in der Privaten Krankenversicherung gibt es eine dauerhafte
Leistungsgarantie
Ein Leben lang gilt das bei Vertragsabschluss gegebene Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz kann weder einseitig durch den Versicherer noch durch den Gesetzgeber gekürzt werden. Durch eine höhere Absicherung kann der Versicherte, sollten z.B. Leistungen der Beihilfe gestrichen werden, die wegfallenden Bestandteile in der privaten Krankenversicherung abdecken.
Sicherheit für Familien bietet die Private Krankenversicherung
Ehegatten und Lebenspartner von Beamten und Kinder haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Sie können sich privat versichern, wenn sie kein oder wenig eigenes Einkommen haben und nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung sind dabei durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige gering.
Auch mit Vorerkrankungen oder Behinderung können sich Beamte privat versichern
Umabhängig von seinem Gesundheitszustand kann sich jeder neu eingestellte Beamte in der Privaten Krankenversicherung versichern. Die Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung garantiert dies. Innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung muss der Antrag erfolgen. Von der Öffnungsaktion können grundsätzlich auch Angehörige profitieren, wenn sie nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.
Weitere Vorteile
Eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung bietet Ihnen auch:
• jede Arztrechnung einsehbar, dadurch besserer Überblick über die ärztlichen
Leistungen
• weltweiter Versicherungsschutz
• sehr geringen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung
• Ombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle, für eventuelle
Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Versicherer
Beamte auf Widerruf
Als Beamter haben Sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Ab dem Tag Ihrer Verbeamtung können sie meist das ganz problemlos die Vorteile der Kombination von Privater Krankenversicherung und Beihilfe nutzen.
Jedoch für Beamte auf Widerruf, die Behinderungen oder Vorerkrankungen haben, ist ab dem 1. Januar 2019 eine wichtige Neuerung in Kraft getreten. Sie erhalten nun auch eine Aufnahmegarantie. Das bedeutet:
• Eine Aufnahme in für Beamte auf Widerruf offenen Tarife ist bei allen an den
Öffnungsaktionen teilnehmenden Mitgliedsunternehmen garantiert.
• Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
• Leistungsausschlüsse gibt es nicht.
Wichtig ist, dass Sie als Beamter auf Widerruf den schriftlichen Antrag auf Aufnahme innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung im Rahmen der Öffnungsaktion stellen. Das bedeutet, wenn Sie z.B. am 1. Oktober 2018 erstmalig verbeamtet wurden, ist ein Antrag bis zum 31. März 2019 möglich.
Sind sie als Beamter auf Widerruf selbst privat krankenversichert oder verfügen Sie über eine Anwartschaft, gelten diese Regelungen auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und adoptierte bzw. eigene Kinder.
Sonderwege
Seit August 2018 geht das Bundesland Hamburg eigene Wege. Es gibt eine
Wahlmöglichkeit für Neubeamte der Stadt. Dabei können sie zwischen einem pauschalen Zuschuss für eine gesetzliche Krankenkasse und der bewährten Kombination aus individueller Beihilfe und Privater Krankenversicherung wählen.
Ähnliche Regelungen haben Brandenburg, Bremen und Thüringen 2019 beschlossen.
Sollten Sie sich dabei für die pauschale Beihilfe entscheiden, würden Sie im Vergleich zu der Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung allerdings auf viele Vorteile verzichten. Der Anspruch auf einen flexiblen und umfassenden Versicherungsschutz ist hierbei vor allem besonders wichtig. Sie sollten sich als Beamtenanfänger gut überlegen, ob Sie von dieser Option Gebrauch machen — Ihre Entscheidung gegen die individuelle Beihilfe ist unwiderruflich. Sie sollten beachten, dass Ihr Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung unerwartet teuer werden kann, Sie müssen z.B. damit rechnen, dass bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland der
pauschale Zuschuss wegfällt und Sie daher als sogenanntes „freiwilliges Mitglied“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung die komplette Summe alleine aufbringen müssten (bis zum Höchstbeitrag von über 800 Euro im Monat). Der erleichterte PKV-Zugang im Rahmen der Öffnungsaktion ist dann in der Regel nicht mehr möglich.